R32-Verbot ab 2027: Was es für Ihre Klimaanlage bedeutet, und warum die neue AirDeck Pro mit R290 läuft

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock- und Kompaktklimageräte sowie Wärmepumpen bis 50 kW nicht mehr mit dem Kältemittel R32 in Verkehr gebracht werden. So steht es in der überarbeiteten F-Gase-Verordnung der Europäischen Union, EU 2024/573. Ich verfolge diese Gesetzgebung schon länger aufmerksam, ich habe bereits über die neue CO2-Abgabe auf F-Gase geschrieben, und diesmal hat die Nachricht direkte Folgen für eines unserer eigenen Produkte. Deshalb erkläre ich Ihnen genau, was sich ändert, was sich nicht ändert und was wir bei Climate King tun, um darauf vorbereitet zu sein.


Was genau beinhaltet das R32-Verbot ab 2027?

Räumen wir zuerst das größte Missverständnis aus dem Weg. Das Verbot gilt für das Inverkehrbringen neuer Geräte, also für Produktion, Import und Erstverkauf innerhalb der EU. Es gilt nicht für Geräte, die bereits bei Kunden in Betrieb sind, und auch nicht für Produkte, die bereits importiert wurden.

Konkret geht es um zwei Kategorien, die ab dem 1. Januar 2027 kein Kältemittel mit einem GWP von 150 oder höher mehr enthalten dürfen.

Bis einschließlich 12 kW

Kompakt- oder Monoblock-Klimageräte und Wärmepumpen bis einschließlich 12 kW.

12 bis einschließlich 50 kW

Kompakt- oder Monoblock-Klimageräte und Wärmepumpen von mehr als 12 kW bis einschließlich 50 kW.

R32 hat einen GWP von 675. Das liegt deutlich über der neuen Grenze von 150, daher ist R32 für diese beiden Kategorien ab diesem Datum in neuen Geräten nicht mehr zulässig.


Gilt das auch für Split-Klimaanlagen?

Nein, und genau darüber entsteht im Internet viel Verwirrung. Split-Systeme erhalten eine längere Übergangsfrist. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Termine für Sie zusammengestellt.

Systemtyp Leistung Verbot ab Maximaler GWP
Monoblock, kompakt bis einschl. 12 kW 1. Januar 2027 150
Monoblock, kompakt 12 bis einschl. 50 kW 1. Januar 2027 150
Split Luft-Wasser bis einschl. 12 kW 1. Januar 2027 150
Split Luft-Luft bis einschl. 12 kW 1. Januar 2029 150
Split, allgemein über 12 kW 1. Januar 2029 750
Split, allgemein über 12 kW 1. Januar 2033 150

R32 verschwindet also nicht auf einen Schlag vom gesamten Markt. Die Monoblock-Kategorie ist als Erste an der Reihe, und das betrifft uns direkt, denn unsere AirDeck Pro fällt genau in diese Kategorie.


Müssen Sie Ihre aktuelle R32-Klimaanlage ersetzen?

Nein. Das möchte ich ganz deutlich sagen, denn derzeit kursieren einige falsche Informationen, die Kunden unnötig verunsichern oder unter Druck setzen, schnell etwas anzuschaffen.

Systeme, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterlaufen. Wartung, Reparatur und Nachfüllen bei einer Leckage bleiben möglich. Es gibt keine Pflicht, ein funktionierendes R32-System zu ersetzen. Wenn Sie also eine AirDeck Pro oder ein anderes R32-Gerät von uns im Haus oder bei einem Kunden stehen haben, ändert sich an der Nutzbarkeit nichts.


Warum R290 der logische nächste Schritt ist

Der Markt bewegt sich deutlich in Richtung natürlicher Kältemittel mit sehr niedrigem GWP, und R290, also Propan, geht dabei voran. Es hat einen GWP von nur 3, gegenüber 675 bei R32.

Es gibt auch einen praktischen Grund, jetzt schon auf R290 zu setzen, statt vorübergehend auf eine Zwischenlösung auszuweichen, die knapp unter der Grenze von 2027 bleibt. Für kleine Monoblock-Systeme bis 12 kW gilt nämlich ab 2032 ein vollständiges Verbot aller fluorierten Kältemittel, nicht nur derjenigen über GWP 150. Wer sich jetzt für eine Zwischenlösung entscheidet, muss in einigen Jahren erneut investieren. Mit einem GWP von 3 ist R290 für den gesamten Zeitraum zukunftssicher, der aktuell gesetzlich festgelegt ist.

Das heißt nicht, dass R290 ohne Besonderheiten ist. Das Kältemittel fällt unter die Sicherheitsklasse A3, es ist also leicht entzündlich. Das erfordert sorgfältige Planung, Installation und Wartung durch zertifizierte Fachleute. In den Niederlanden ist dafür das STEK-Zertifikat erforderlich, und seit dem 29. September 2025 gelten verschärfte Zertifizierungsanforderungen speziell für alternative Kältemittel wie R290. Für unsere Installateure und Partner ist es daher wichtig zu prüfen, ob die eigene Zertifizierung diese Erweiterung bereits abdeckt.


Unsere aktuelle AirDeck Pro läuft mit R32, die nächste Generation mit R290

Hier kommt die Nachricht, um die es in diesem Artikel eigentlich geht. Als wir die AirDeck Pro eingeführt haben, war das eine Monoblock-Luft-Luft-Wärmepumpe mit R32, genau wie viele andere Produkte, die derzeit am Markt sind. Es ist ein gutes und zuverlässiges Gerät, und das bleibt es auch für alle, die bereits eines haben.

Da die AirDeck Pro jedoch in die Kategorie der Monoblock-Systeme bis 50 kW fällt, betrifft das Verbot von 2027 dieses Produkt unmittelbar. Statt bis zur Frist zu warten, gehen wir voran. Die nächste Generation der AirDeck Pro wird mit R290 laufen. Damit erfüllt das Gerät nicht nur die Anforderungen von 2027 mit deutlichem Abstand, sondern auch die strengeren Anforderungen, die danach folgen.

In der kommenden Zeit teilen wir weitere Details, darunter den genauen Termin für Markteinführung und Verfügbarkeit. Behalten Sie diese Seite und unsere Partnerkanäle im Auge.


Was bedeutet das für unsere Partner und Wiederverkäufer?

Für alle, die mit uns zusammenarbeiten, gibt es ein paar Punkte, über die man jetzt schon nachdenken sollte.

Überlegen Sie, wie Sie diese Nachricht an Ihre eigenen Kunden kommunizieren, insbesondere den Unterschied zwischen dem, was sich für bestehende Anlagen ändert und was nicht.

Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team auf, wenn Sie Fragen zu Lagerbestand, Planung oder Positionierung im Hinblick auf die Frist 2027 haben.


Häufig gestellte Fragen zum R32-Verbot ab 2027

Was genau beinhaltet das R32-Verbot ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock- und Kompaktklimageräte sowie Wärmepumpen bis 50 kW nicht mehr mit einem Kältemittel in Verkehr gebracht werden, das einen GWP von 150 oder höher hat. R32 hat einen GWP von 675 und fällt somit darunter. Das Verbot gilt für neue Geräte, nicht für Systeme, die bereits in Betrieb sind.

Muss ich meine aktuelle R32-Klimaanlage vor 2027 ersetzen?

Nein. Das Verbot gilt nur für neue Geräte, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht werden. Bestehende Anlagen, darunter die aktuelle AirDeck Pro, dürfen weiterlaufen, gewartet und nachgefüllt werden.

Darf ich nach 2027 noch eine R32-Klimaanlage kaufen?

Das hängt vom Typ ab. Für neue Monoblock- und Kompaktsysteme bis 50 kW gilt das Verbot ab dem 1. Januar 2027. Für Split-Luft-Luft-Systeme bis 12 kW gilt die neue Grenze erst ab 2029, und für größere Split-Systeme sogar erst ab 2033.

Kann mein R32-System nach 2027 noch nachgefüllt oder repariert werden?

Ja. Wartung, Reparatur und Nachfüllen bei einer Leckage bleiben auch nach 2027 für Systeme möglich, die rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.

Ist R290 in einer Klimaanlage sicher?

R290, Propan, ist sicher, wenn das System von einer zertifizierten Fachkraft geplant, installiert und gewartet wird. Es fällt wegen seiner leichten Entzündlichkeit unter die Sicherheitsklasse A3, was besondere Vorschriften für Installation und Wartung mit sich bringt.

Wann ist die neue AirDeck Pro mit R290 verfügbar?

Wir können auf jeden Fall sagen, dass das neue Modell 2027 auf den Markt kommt. Wir arbeiten derzeit mit dem gesamten Team daran und teilen in Kürze weitere Details zur Markteinführung.


Fragen zum Umstieg auf R290?

Wir denken gerne mit Ihnen mit, bei Planung, Lagerbestand und Beratung Ihrer eigenen Kunden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder sehen Sie sich unser aktuelles Sortiment an.

Quellen: Europäische Kommission, F-Gase-Verordnung EU 2024/573.