CO₂-STEUER AUF F-GASE AB DEM 1. JANUAR 2026

CO₂-STEUER AUF F-GASE

AB DEM 1. JANUAR 2026

Die Europäische Union hat wichtige Änderungen vorgenommen, die sich auf Unternehmen auswirken werden, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) arbeiten. Die neue CO₂-Steuer wird zum 1. Januar 2026 eingeführt, was zu höheren Kosten für die betroffenen Sektoren führen wird. Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen sich auf größere Berichtspflichten und strengere Vorschriften vorbereiten.

Wichtige Änderungen

01

Verpflichtende Registrierung im F-Gas-Portal

Alle Hersteller, Importeure, Exporteure, Aufbereiter (Reclaimer), freigestellte Nutzer und MDI-Hersteller müssen sich im EU-F-Gas-Portal registrieren.

02

Strengere Quoten & Produktionsrechte

  • HFKW (Fluorierte Kohlenwasserstoffe) erfordern genehmigte Zuteilungen, bevor sie in den freien Verkehr gebracht werden können.
  • Hersteller benötigen ab 2025 offizielle Produktionsrechte.
03

Erklärungen & Dokumentation

Jede Sendung muss die folgenden Dokumente enthalten:

  • Konformitätserklärung
  • Nachweis von Vereinbarungen für die Rückgabe von wiederbefüllbaren Behältern
  • Nachweis der Vernichtung/Rückgewinnung von R23-Nebenprodukten
  • Korrekte Kennzeichnung gemäß dem Kennzeichnungsdurchführungsgesetz
  • Genaue Zollanmeldungen
04

Vollständiges Verbot von nicht wiederbefüllbaren Zylindern

Nicht wiederbefüllbare Behälter dürfen ab 2026 nicht mehr importiert, exportiert, transportiert oder verwendet werden.

05

Jährliche Berichterstattung & Verifizierung

  • Frist für die Berichterstattung: 31. März jedes Jahres
  • Unabhängige Überprüfung für Unternehmen erforderlich, die ≥ 1000 t CO₂eq behandeln.
  • Exporteure und Hersteller müssen alle Mengen melden (keine HFK-Schwelle mehr ab 2025).

Pflichten pro Rolle

Überblick über die Verpflichtungen für alle beteiligten Parteien bei F-Gasen.

Importeure von HFKW in loser Schüttung

  • Müssen über eine Einfuhrgenehmigung und ausreichend Quote verfügen.
  • Verpflichtende Erklärungen und Zolldetails.
  • Jährliche Berichterstattung und Audits.

Importeure, die spezielle Zollverfahren anwenden

  • Registrierung erforderlich.
  • Kennzeichnungs- und Zollpflichten.
  • Berichterstattung ist Pflicht.

Hersteller von F-Gasen

  • Müssen über Produktionsrechte verfügen.
  • Quotenabdeckung für alle HFKW, die auf den Markt gebracht werden.
  • Behandlung von R23-Nebenprodukten erforderlich.
  • Jährliche Berichterstattung.

Exporteure

  • Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
  • Nicht wiederbefüllbare Zylinder sind verboten.
  • Zusätzliche Beschränkungen für Länder, die das Montrealer Protokoll nicht ratifiziert haben.
  • Vollständige jährliche Berichterstattung.

Nicht-HFKW-F-Gasbehandler

  • Registrierung erforderlich.
  • Kennzeichnung und Konformitätserklärungen.
  • Berichterstattung bei ≥ 100 t CO₂eq.

Aufbereiter (Reclaimer) & Vernichter (Destroyer)

  • Ausschließlich genehmigte Vernichtungsverfahren zulässig.
  • Berichterstattung von Mengen über 1 Tonne oder 100 t CO₂eq erforderlich.

Rohstoffnutzer (Feedstock Users)

  • Registrierung erforderlich.
  • Berichterstattung bei ≥ 1 Tonne oder 1000 t CO₂eq.

Händler

  • Müssen Emissionen verhindern.
  • Müssen den Nachweis über die Rückgabe von Behältern aufbewahren.
  • Keine Berichterstattung oder Registrierung erforderlich.

Ziel der CO₂-Steuer

Überblick über die wichtigsten Ziele der CO₂-Steuer auf F-Gase und die Auswirkungen auf Unternehmen.

Beschleunigung der Ausphasung von F-Gasen mit hohem GWP

Förderung des Übergangs zu Kältemitteln mit niedrigem GWP

Unterstützung der Klimaziele der EU