Die Europäische Union hat wichtige Änderungen vorgenommen, die sich auf Unternehmen auswirken werden, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) arbeiten. Die neue CO₂-Steuer wird zum 1. Januar 2026 eingeführt, was zu höheren Kosten für die betroffenen Sektoren führen wird. Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen sich auf größere Berichtspflichten und strengere Vorschriften vorbereiten.
Wichtige Änderungen
Verpflichtende Registrierung im F-Gas-Portal
Alle Hersteller, Importeure, Exporteure, Aufbereiter (Reclaimer), freigestellte Nutzer und MDI-Hersteller müssen sich im EU-F-Gas-Portal registrieren.
Strengere Quoten & Produktionsrechte
- HFKW (Fluorierte Kohlenwasserstoffe) erfordern genehmigte Zuteilungen, bevor sie in den freien Verkehr gebracht werden können.
- Hersteller benötigen ab 2025 offizielle Produktionsrechte.
Erklärungen & Dokumentation
Jede Sendung muss die folgenden Dokumente enthalten:
- Konformitätserklärung
- Nachweis von Vereinbarungen für die Rückgabe von wiederbefüllbaren Behältern
- Nachweis der Vernichtung/Rückgewinnung von R23-Nebenprodukten
- Korrekte Kennzeichnung gemäß dem Kennzeichnungsdurchführungsgesetz
- Genaue Zollanmeldungen
Vollständiges Verbot von nicht wiederbefüllbaren Zylindern
Nicht wiederbefüllbare Behälter dürfen ab 2026 nicht mehr importiert, exportiert, transportiert oder verwendet werden.
Jährliche Berichterstattung & Verifizierung
- Frist für die Berichterstattung: 31. März jedes Jahres
- Unabhängige Überprüfung für Unternehmen erforderlich, die ≥ 1000 t CO₂eq behandeln.
- Exporteure und Hersteller müssen alle Mengen melden (keine HFK-Schwelle mehr ab 2025).
Pflichten pro Rolle
Überblick über die Verpflichtungen für alle beteiligten Parteien bei F-Gasen.
Ziel der CO₂-Steuer
Überblick über die wichtigsten Ziele der CO₂-Steuer auf F-Gase und die Auswirkungen auf Unternehmen.









